Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen sind für Unternehmen von zentraler Bedeutung und eng miteinander verzahnt. Entscheidungen im Arbeitsverhältnis wirken sich regelmäßig unmittelbar auf sozialversicherungsrechtliche Pflichten und Haftungsrisiken aus. Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfassend in sämtlichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen – praxisnah, strategisch und rechtssicher.
Unser Beratungsansatz reicht von der laufenden arbeitsrechtlichen Begleitung über die Vertretung in gerichtlichen Verfahren bis hin zur sozialversicherungsrechtlichen Beratung bei Betriebsprüfungen, Statusfeststellungen und Unternehmenstransaktionen.
Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Risiken entstehen häufig an Schnittstellen – etwa bei der Vertragsgestaltung, bei Kündigungen, im Einsatz von Fremdpersonal oder im Rahmen von Transaktionen. Fehlerhafte rechtliche Einordnungen können erhebliche finanzielle, steuerliche und haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Durch unsere interdisziplinäre Beratung stellen wir sicher, dass arbeitsrechtliche Gestaltungen und sozialversicherungsrechtliche Anforderungen abgestimmt, wirtschaftlich sinnvoll und rechtssicher umgesetzt werden.
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